
KundenprojektX-Rechnung für Winkelhock
Winkelhock brauchte kein Rechnungsprogramm von der Stange, sondern eines, das die gesetzlichen Formate erzeugt und zum eigenen Ablauf passt. Wir haben es gebaut — statt einer Zwischenlösung, die zum nächsten Stichtag wieder ersetzt werden muss.
Zulässig sind Formate nach EN 16931, darunter XRechnung und ZUGFeRD.
Was der Gesetzgeber vorgibt
- seit 01.01.2025Jedes inländische B2B-Unternehmen muss strukturierte E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- ab 01.01.2027Ausstellungspflicht für Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.
- ab 01.01.2028Ausstellungspflicht für alle.

